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12.07.2021

Impfungen in Hausarztpraxen.

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

 

aktuell bieten wir Coronaimpftermine für alle Patienten an.

 

Bitte nutzen Sie zur Buchung ausschließlich unsere Online Terminvergabe.

Dort werden regelmäßig neue Termine für die kommende Woche eingestellt.

 

Aufklärungsunterlagen finden sie online beim RKI unter:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Attest Coronaimpfung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

 

mit der neuen Verordnung zum Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) vom 08.02.2021 sind einige Neuerungen für chronisch kranke Patienten aufgenommen worden.

Bei Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder anderen Zuständen, die das Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erhöhen, wurde eine Erhöhung der Impfpriorisierung beschlossen.

Entsprechende Atteste können bei vorliegenden Befunden bzw. bekannten Diagnosen für unsere Patienten ausgestellt werden. Bitte senden Sie uns Ihren Attestwunsch per email: info@hausärzteamrhein.de zu oder nutzen unser Kontaktformular: hier klicken, wir schicken Ihnen das Attest umgehend zu bzw. kontaktieren Sie falls Klärungsbedarf besteht. Bitte prüfen Sie Ihren Anspruch anhand der unten stehenden Listen.

Einen Termin für die Impfung können Sie erst dann in den Impfzentren vereinbaren, wenn die Impfungen für die entsprechende Gruppe beginnen.

Sobald eine Impfung in unserer Praxis möglich wird, informieren wir Sie auf unserer Homepage.

Alle Angaben hier sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es bestehen weitere Ausnahmeregeln, beispielsweise für Angehörige von Schwangeren sowie für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen. Hierfür stellen wir keine Atteste aus. Aktuelle Details finden Sie unter: https://www.land.nrw/de/corona/impfung

 

Anspruch auf eine Impfung mit hoher Priorität („Gruppe 2“) haben unter anderem:

a) Personen mit Trisomie 21

 

b) Personen nach Organtransplantation
 

c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
 

d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
 

e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
 

f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥58 mmol/mol oder ≥7,5%)
 

g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
 

h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung
 

i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
 

j) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht – Achtung, Ausstellung unter Punkt (j) nicht durch Hausarzt möglich. Diese Bescheinigung darf ausschließlich eine berechtigte Einrichtung ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurde.

Anspruch auf eine Impfung mit erhöhter Priorität („Gruppe 3“) haben unter anderem:

a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt

 

b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen
 

c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie
 

d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung
 

e) Personen mit Asthma bronchiale
 

f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung
 

g) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c <58 mmol/mol oder <7,5%)
 

h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30)
 

i) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, – Achtung, Ausstellung unter Punkt (i) nicht durch Hausarzt möglich. Diese Bescheinigungdarf ausschließlich eine berechtigte Einrichtung ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurde.

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